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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sigrun Scherneck, LIGHT-OF-NATURE, Stand 04-2007

Sigrun Scherneck, LIGHT –OF- NATURE, 36369 Lautertal



Allgemeine Geschäftsbedingungen



§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Liefervertrages und/oder dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit des Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Verkäufer ist befugt, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch eine rechtlich wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.

§ 2 Vertragsschluss
1. In Preislisten, Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für Muster, Proben sowie Beschreibungen und Analysen, da es sich bei den Waren um Naturprodukte handelt. Wir weisen darauf hin, dass es sich bei unseren Produkten nicht um Arzneimittel in Sinne des Arzneimittelgesetzes handelt.
2. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Verkäufer dreißig (30) Kalendertage gebunden.
3. Verträge kommen aufgrund der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers oder mit der Übersendung zustande. Die zugesandte Rechnung gilt als Auftragsbestätigung, wenn eine solche nicht erfolgt ist.
4. Der Käufer ist vier (4) Wochen an seinen Auftrag gebunden. Lehnt der Verkäufer nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt der Auftrag als angenommen.
5. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
6. Der Verkäufer kann einen verbindlichen Auftrag annullieren oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer mit Zahlung im Rückstand ist, wenn eine Kreditauskunft nachweislich unbefriedigend ist oder wenn für den Verkäufer Anlass besteht, die Erfüllung des Vertrages durch den Käufer als zweifelhaft zu betrachten.



§ 3 Preise, Preisänderungen
1. Soweit im Einzelvertrag nicht anderes vereinbart ist, erfolgt die Preisberechnung in Euro zu den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreisen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit dem Erscheinen neuer Preislisten verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit.
2. Für die Erstbestellung besteht ein Mindest-Nettobestellwert von Euro 100,00. Weitere Bestellungen können ab einem Warenwert von Euro 100,00 ausgeführt werden.
3. Zahlungen erfolgen als Barnachnahme oder Bankabbuchung. Lieferung auf Rechnung mit Zahlungsziel nur nach Absprache ( 8 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von dreißig Tagen rein netto ). Für die Bezahlung mittels Lastschriftverfahren oder Nachnahme gelten die jeweils mit dem Verkäufer gesondert vereinbarten Konditionen, im Regelfall mit 3% Skonto.
4. Ab Fälligkeit sind Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz zu zahlen, unbeschadet anderer aus der Zielüberschreitung entstehender Ansprüche. Schecks werden erst nach gültigem Eingang des Betrages gutgebracht.
5. Bei Zahlungsverzug, Wechselprotest, Zahlungseinstellung und ähnlichem werden alle Forderungen des Verkäufers sofort fällig und es entfallen zugesagte Sondervergünstigungen.
6. Der Verkäufer ist berechtigt alle eingehenden Zahlungen nach seiner Wahl auch auf ältere noch unbezahlte Forderungen aus der Geschäftsverbindung anzurechnen. Eine Aufrechnung
durch den Käufer kann nur mit unstrittigen oder gerichtlich festgestellten Ansprüchen erfolgen.

§ 4 Lieferzeiten
1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform.
2. Bei Vorliegen von durch den Verkäufer zu vertretenden Lieferverzögerungen (im Falle verbindlicher Lieferterminzusage) wird die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf vier Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.
3. Der Verkäufer ist berechtigt, wenn ein Fall höherer Gewalt eintritt, sei es beim Verkäufer, beim Vorlieferanten, beim Transport selbst oder beim Unternehmer, der mit dem Transport beauftragt ist, die Lieferung für die Dauer der Behinderung aufzuschieben, oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
4. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung sind ausgeschlossen.

§5 Versand und Gefahrübergabe
1. Der Versand der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Auch bei frachtfreier Lieferung trägt der Käufer die Gefahr. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Verkäufers durch Paketdienst, Post, Bahn, Spedition oder Kurier. Zuschläge für vom Kunden gewünschte Schnellpakete und Eilzustellungen werden in jedem Fall gesondert berechnet.
2. Teillieferungen seitens des Verkäufers sind innerhalb eines Zeitraums von acht Wochen zulässig.
3. Wird die Annahme der Lieferung vom Käufer verweigert, so ist der Verkäufer berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen und entweder ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens 25% des Kaufpreises zuzüglich Rücknahmekosten oder Ersatz des tatsächlichen Schadens zu verlangen.
4. Transportschäden und Transportverluste sind den Vekehrsträgern, die den Transport ausführen, vom Käufer direkt und unverzüglich zu melden mit gleichzeitiger Übersendung einer Mitteilung an den Verkäufer.

§ 6 Gewährleistung und Haftung
1. Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu prüfen.
2. Bei offensichtlichen Mängeln der Ware können Beanstandungen beim Verkäufer nur innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware geltend gemacht werden.
3. Reklamationen sind beim Verkäufer schriftlich oder telefonisch anzukündigen. Die reklamierte Ware ist dem Verkäufer portofrei zuzusenden. Ist der Mangel berechtigt, wird das Porto für die kostengünstigste Versendungsart erstattet.
4. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel ohne Verschulden des Käufers schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrere Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
5. Schadensersatzansprüche, wie die Nichterfüllung aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen sein Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.
6. Die Gewährleistung des Verkäufers für von ihm zugesicherte Eigenschaften und Fehlerfreiheit der gelieferten Ware umfasst nicht solche Schäden oder Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung, Anwendung, Benutzung und Lagerung des Käufers zurückzuführen sind. Etiketten, Beipackzettel und Vorsichtshinweise sind vom Käufer unbedingt zu beachten.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Verkäufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
2. Der Käufer ist berechtigt, die (Vorbehalts-) Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrage.
5. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben als ihr Wert die unbezahlten noch zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für die Lieferungen des Verkäufers ist der jeweilige Versandort.
2. Erfüllungsort für alle anderen Verpflichtungen ist Lautertal.
3. Ist der Käufer Vollkaufmann so ist der Gerichtsstand für alle sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Rechtsstreitigkeiten Lauterbach. Der Verkäufer kann daneben nach seiner Wahl auch bei dem für den Käufer zuständigen Gericht klagen.

§9 Anwendbares Recht
Sämtliche Rechtsverhältnisse der Vertragspartner sind, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, nach bundesdeutschem Recht zu behandeln.

§ 10 Ausland
Lieferungen ins Ausland bedürfen der individuellen Absprache

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